Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
1. Gültigkeit
2. Angebot,Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Beratungsauftrag & Stellvertretung
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
4. Lieferung / Abnahme & Berichterstattung
6. Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Rücktritt
7. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
11. Datenschutz, Geheimhaltung
12. Gerichtsstand / Mediationsklausel
14. Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Rücktritt
15. Sonstiges
1. Gültigkeit
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmer:in (Future Fox, Inhaberin: Stefanie Fuchs, MSc.) – im Folgenden wird der/die Vertragspartner:in als Kunde bezeichnet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Future Fox, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Future Fox ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) bekannt gegeben. Änderungen können jederzeit erfolgen und erlangen vier Wochen nach Bekanntgabe Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht.
2. Angebot, Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Beratungsauftrag & Stellvertretung
2.1. Angebote von Future Fox sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Grundlage für die Erstellung des Angebots bzw. Kostenvoranschlages bilden die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Hilfsmittel.
2.2. Der Kunde hat das Angebot auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung/Auftragserteilung durch Future Fox zustande, und zwar wahlweise entweder durch Absendung eines formlosen Bestätigungsschreibens oder einer Firmenmässig unterfertigten Auftragsbestätigung von Future Fox mittels E-Mail.
2.3. Das Angebot bzw. der Kostenvoranschlag wird von Future Fox nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Bestellung/Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird Future Fox den Kunden davon unverzüglich verständigen
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.4 Der Umfang des konkreten Beratungsaufwandes wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.5 Future Fox ist berechtigt, die obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Future Fox selbst. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.
2.6 Der Kunde sorgt dafür, dass Future Fox auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Future Fox bekannt werden.
2.7. Der Kunde wird Future Fox auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
3.1. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise in Euro „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive aller mit dem Versand oder der Installation entstehenden Kosten und Spesen.
3.2. Dienstleistungen einschließlich der Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Kunden werden von Future Fox zu den am Tag der Leistungserbringung geltenden Dienstleistungssätzen nach Zeitaufwand verrechnet und während der Normalarbeitszeit erbracht.
3.3. Sofern nicht anders vereinbart, werden mit der Durchführung des Auftrages bzw. Erbringung der Dienstleistung anfallende Reisekosten und Spesen dem Kunden neben dem vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Future Fox verrechnet für ihre Leistungen jede angefangene Viertelstunde.
3.4. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
3.5. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail ohne digitale Signatur. Auf Verlangen des Kunden werden Rechnungen postalisch versandt.
3.6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB iVm § 1333 Abs 2 ABGB verrechnet. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche bei Future Fox durch diesen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich Future Fox vor.
3.7. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht Future Fox das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen bzw. zurückzubehalten und die laufenden Arbeiten vorläufig einzustellen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
4. Lieferung / Abnahme und Berichterstattung
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von Future Fox zur Verfügung gestellten Beratungen und Leistungen abzunehmen.
4.2. Die Beratungen und Leistungen von Future Fox sind stets teilbar (Projektmeilensteine).
4.3. Future Fox verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Kunde Bericht zu erstatten.
4.4. Dienstleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
4.5. Stellt der Kunde nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung ausreichend dokumentiert durch Future Fox beheben zu lassen. Future Fox bemüht sich um raschest-mögliche Mängelbehebung, wobei eine definierte Behebungszeit nicht garantiert wird. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Leistungen oder Beratungen wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
4.6. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Future Fox liegen, entbinden Future Fox der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
4.7. Future Fox behält sich das Recht an den dem Kunden gelieferten Dienstleistungen, Beratungen, Waren und allen sonstigen hierzu zur Verfügung gestellten Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
4.8 Den Schlussbericht erhält der Kunde in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
4.9 Future Fox ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung.
5. Erfüllungsort
5.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Future Fox. Future Fox ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
5.2. Die Kosten und das Risiko der Lieferung trägt der Kunde. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Future Fox Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über. Der Kunde trägt ferner die Gefahr und trifft ihn die Pflicht zur Sicherung von Echtdaten, wenn mit diesen zum Test auf der zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet wird.
6. Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Rücktritt
6.1. Future Fox ist bestrebt, die vereinbarten Lieferfristen und -termine nach Möglichkeit einzuhalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.
6.2. Verzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von Future Fox nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von Future Fox führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
6.3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Verzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefs möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Beratungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
6.4. Sollte sich bei der Durchführung des Auftrages herausstellen, dass die Erbringung der Leistung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, wird Future Fox dies dem Kunden sofort anzeigen.
Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft dieser nicht die Voraussetzung, dass die Ausführung bzw. Erbringung der Leistung möglich wird, kann Future Fox die Ausführung ablehnen und vom Auftrag zurückzutreten. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Säumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist Future Fox zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sämtliche Future Fox entstandenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.5. Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Future Fox möglich. Ist Future Fox mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe eines Drittels des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
7. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zu verweigern oder zurückzuhalten.
7.2. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Future Fox mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
8. Nutzung / Schutz des geistigen Eigentums
8.1. Alle Urheberrechte an den erbrachten Leistungen (insbesondere Strategien, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) stehen Future Fox zu. Z
Future Fox räumt dem Kunden ein nicht-exklusives, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungen und Programme nach den dort festgelegten Spezifikationen sowie nach Maßgabe des geltenden Urheberrechts in seinem Geschäftsbetrieb zu nutzen.
8.2 Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Future Fox zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Future Fox – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
8.3. Es ist dem Kunden oder Dritten nicht gestattet, die urheberrechtlich geschützten Leistungen von Future Fox durch alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten nach dem Urheberechtsgesetz ohne Zustimmung von Future Fox zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen und wiederzugeben, zu bearbeiten oder umzugestalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm gewährten nicht-exklusiven Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
8.4. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der in Punkt 8.1 erbrachten Leistungen werden keine Rechte, insbesondere Miturheberrechte erworben.
8.5. Verstöße gegen die obigen Bestimmungen haben gesetzliche Ansprüche zur Folge, insbesondere Auf Unterlassung und/oder Schadenersatz und berechtigt Future Fox außerdem zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses.
9. Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Wochen ab Annahme gemäß 4. dieser AGB.
9.2. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
9.3. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, ausreichend spezifiziert und schriftlich zu rügen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Future Fox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Future Fox ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
9.4. Sofern Future Fox Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienstleistungen erbringt (z.B. Kosten für Hilfestellung, Fehlerbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen) werden diese gemäß den gültigen Dienstleistungssätzen nach Zeitaufwand verrechnet. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, die durch Änderungen, Ergänzungen oder sonstigen Eingriffe, die vom Kunden oder von dritter Seite vorgenommen worden sind, verursacht wurden.
9.5. Ferner übernimmt Future Fox keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, die Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
10. Haftung, Schadenersatz
10.1. Schadenersatzansprüche gegen Future Fox sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder besonders grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Future Fox ausschließlich nur für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.
10.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Future Fox nicht.
10.3. Sofern, in welchem Fall auch immer, eine Vertragsstrafe zu Lasten von Future Fox wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
10.4 Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Future Fox zurückzuführen ist.
10.5. Future Fox haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Future Fox zugänglich sind.
11. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertragsverhältnisses und 3 Jahre nach Beendigung desselben unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner verpflichtet sich zur Zahlung von pauschaliertem Schadenersatz in der Höhe eines halben Jahresgehaltes des Mitarbeiters.
12. Datenschutz, Geheimhaltung
12.1. Future Fox verpflichtet seine Mitarbeiter sowie Dritte, die Bestimmungen gemäß §§ 14ff des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
12.2 Future Fox verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.
12.3. Der Kunde verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von Future Fox zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder aufgrund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontakts zu Future Fox bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von Future Fox Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiter verpflichtet sich der Kunde, Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Future Fox oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von Future Fox aufrecht.
12.4. Für jeden einzelnen Verstoß gegen eine vertragliche Verpflichtung ist der Kunde verpflichtet, an Future Fox eine schadens- und verschuldensunabhängige Strafe in Höhe von EUR 25.000 unverzüglich zu bezahlen. Future Fox ist berechtigt, einen über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
12.3 Future Fox sendet hierzu dem Kunden eine gesonderte Datenschutz- und Geheimhaltungsvereinbarung per E-Mail zu, welche zu Unterzeichnen und retour zu senden ist.
13. Gerichtsstand / Mediationsklausel
13.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von Future Fox sachlich zuständige Gericht.
13.3. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
13.4. Mediationsklausel:
(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
14. Dauer des Vertrags
14.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
14.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens inZahlungsverzug gerät, oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über diekein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von Future Fox weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Future Fox eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren
15. Sonstiges
- 15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und
durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
15.2. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.3. Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.
15.4 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Stand November 2021